Allgemeine Geschäftsbedingungen  

Preis und Bezahlung

Den jeweiligen Wochenpreis ersehen Sie aus dem Saisonkalender.

50% des Mietbetrages ist 8 Tage nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbesätigung fällig. Die Restzahlung wird spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag fällig. Sind zwischen Buchung und Ankunft weniger als 14 Tage, muß der komplette Mietbetrag einbezahlt werden.

 

Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung, die Sie unterschreiben und returnieren können.  Alternativ können Sie die Anzahlung durchführen und erklären somit unsere allgem. Geschäftsbedingungen akzeptiert zu haben.

 

Strom ist im Mietpreis nicht enthalten und wird nach Verbrauch mit  -  Frau Kirsten Sønderhaven   -  bei der Schlüsselabgabe am Abreisetag verrechnet und bezahlt.

Brennholz für den offenen Kamin ist ebenfalls im Mietpreis nicht enthalten.

 

Zeitpunkt und Ort der Schlüsselübegabe ersehen Sie auf der Buchungsbestätigung.

 

Reise Rücktritt

Sie können bis Reisebeginn durch Erklärung uns gegenüber von der Buchung zurücktreten.  Die Reiserücktrittsarklärung muß im

eingeschriebenen Brief an die Hauseigentümer geschickt werden und maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist jeweils der Eingang der Erklärung bei uns.  Uns steht bei einem Rücktritt durch Sie eine Entschädigung zu, die wie folgt zu berechnen ist:

 

           - bis 70. Tag vor Mietbeginn:                10% des bestätigten Mietbetrages, jedoch minimum Dkk. 500,-

           - ab 69. bis 40. Tag vor Mietbeginn:      25% des bestätigten Mietbetrages, jedoch minimum Dkk. 500,-

           - ab 39. bis 14. Tag vor Mietbeginn:      80% des bestätigten Mietbetrages, jedoch minimum Dkk. 500,-

           - ab 13. Tag vor Mietbeginn:                 90% des bestätigten Mietbetrages, jedoch minimum Dkk. 500,-

 

Sie haben das Recht bis zum Reisebeginn Ihre Buchung an einen Dritten zu übergeben. Dies muß dem Vermieter zeitgerecht mitgeteilt werden und Sie haften gemeinsam mit dem Dritten uns gegenüber für den Mietbetrag als Gesamtschuldner.

 

Gewährleistung, Abhilfeverlangen

Sie sind verpflichtet bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, zu einer Behebung der Störung beizutragen indem Sie sofort Kirsten Sønderhaven, oder den Hausbesitzer informieren.

 

Sollten Sie das Ferienhaus verlassen ohne Frau Sønderhaven oder die Hausbesitzer über evtl. Mängel unterrichtet zu haben, bzw. nicht willig zu sein dem Hauseigentümer eine entsprechende Frist zur Behebung der Mängel einzuräumen, ist der Hausbesitzer in keinem Fall zu einer Entschädigung oder Zurückerstattung des Mietbetrages verpflichtet.

 

Verpflichtungen des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet das Ferienhaus samt Inventar mit Sorgfalt zu behandeln, da der Mieter für  Schäden die während des Aufenthaltes entstehen haftbar gemacht werden kann.

 

Der Mieter ist verpflichtet das Ferienhaus bei Abreise in gereinigtem Zustand zu verlassen. Endreinigung kann bei  Kirsten Sønderhaven bestellt und bezahlt werden (Dkk. 650,-).

Der Mieter muss vor Abreise folgendes selbst erledigen: Abwasch erledigen, Abfalleimer, Geschirrspüler, Kühlschrank und Gefrierfach entleeren und Grill muss evtl. ebenfalls  selbst gereinigt werden.

 

Bei Abreise wird das Ferienhaus  überprüft und evtl. Schäden mit dem Mieter verrechnet.

 

Der Mieter verpflichtet sich den Nachbarn keine Unannehmlichkeiten zu bereiten und die Natur um das Ferienhaus mit Bedacht zu behandeln. Aufforderungen des Inspektors sind in jeder Hinsicht Folge zu leisten. Geschieht dies nicht, hat der Hauseigentümer das Recht das Mietverhältnis mit augenblicklicher Wirkung aufzuheben, und den Mieter des Hauses zu verweisen. In diesem Fall wird der Mietbetrag oder Teile des Betrages nicht zurückerstattet.

 

Force Majeure Bestimmungen / Höhere Gewalt

Der Hausbesitzer kann das Mietverhältnis mit augenblicklicher Wirkung aufheben, sollte das Ferienhaus aus Force Majeure Gründen nicht zur Disposition gestellt werden können. In diesem Fall kann der Mieter keinen Erstattungsanspruch an den Hauseigentümer stellen.